Was ist der Europäische Sozial- und Wirtschaftsausschuss (EWSA)?

Einige Reformen finden auf Unternehmensebene statt. Die Implementierung des EWSA ist ein integraler Bestandteil dieser Reformen und revolutioniert das Umfeld innerhalb der Organisation. Entdecken Sie durch diese wenigen Zeilen, worum es wirklich geht.

Was ist das EWSA?

Der Europäische Sozial- und Wirtschaftsausschuss EWSA wurde durch den Vertrag in Rom 1957  gegründet. Dieser Ausschuss ist eine beratende Einrichtung aus Arbeitgebern, Landwirten, Verbrauchern, Gewerkschaften und weitere Interessensgruppen. Diese bilden gemeinsam die „ organisierte Bürgergesellschaft“. Die EWSA legt in politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament, seine Standpunkte  und Interessen dar. Bei Fragen, die die EWSA in der EU betreffen, muss die EWSA angehört werden.  Was sind seine Aufgaben? Die Hauptaufgaben des EWSA betreffen die Vertretung der Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitgebers. Er ist dafür zuständig, die verschiedenen Beschwerden der Mitarbeiter zu präsentieren und ihnen die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung zu geben. Was die allgemeine Organisation des Unternehmens betrifft, spielt der WSA eine wichtige Rolle bei der Definition aller Arbeitsbedingungen, die im Unternehmen verbessert werden müssen, und bei der Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen. Er ist auch für die Überwachung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im gesamten Unternehmen zuständig und ernennt eines seiner Mitglieder, das den für die Arbeitsinspektion zuständigen Kontrollbeamten begleitet. Vereinfacht ausgedrückt, wird der Sozial- und Wirtschaftsausschuss eingesetzt, um die Arbeitsbedingungen im Unternehmen weiterzugeben, die verbessert werden könnten, um die Mitarbeiter nicht in ihrer Effizienz bei der Arbeit zu behindern. Darüber hinaus ist er mit einem Mitspracherecht ausgestattet, was seine Beteiligung an der Personalvertretung weiter stärkt.

Die Zusammensetzung des EWSA

Dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschluss gehören 329 Mitglieder an. Diese Mitglieder vertreten offiziell die Standpunkte der europäischen Interessengruppen, die sich in drei Gruppen unterteilen:
  1. Gruppe 1: Arbeitgeber
  2. Gruppe 2 : Arbeitnehmer
  3. Gruppe 3: Verschiedene Interessen 
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